Pädagogische Grundsätze:
1. Die "Grundschule am Kirchplatz" in Veckenstedt
verfolgt einen reformpädagogischen Ansatz. Altersangemessener
Leistungsanspruch und innovative Pädagogik sind Elemente dieser
Schule.
2. Über die Wissensvermittlung hinaus möchte die Schule für
die Kinder Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum sein, in dem sie
ihre Erfahrungswelt täglich erweitern können. Insbesondere soll
das soziale Lernen eine wichtige Rolle im Klassenunterricht
und in der Schule spielen.
3. Eine besondere Aufgabe soll darin bestehen, die Kinder in
ihrem Bedürfnis, ihre Umwelt und Lebenswelt zu erfahren, zu
unterstützen und sie in ihrem ausgeprägten Hang, selber etwas
zu tun und selber etwas zu leisten und zu schaffen, tatkräftig
zu fördern.
4. In der Unterrichtsgestaltung und im Zusammenleben im Rahmen
der Ganztagsschule werden die Lehrer/innen die Unterschiedlichkeit
und Vielfalt der Begabung, Talente, Interessen der Kinder respektieren
und fördern, mit Schwächen und Entwicklungsschwierig keiten
fertig zu werden.
5. Überlegungen zu pädagogischen und didaktisch-methodischen
Unterrichtsformen sollen immer von unterschiedlichem Anspruch
und unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder ausgehen und sich
nicht allein auf die Vermittlung von Lernstoff beschränken.
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6. Das Unterrichtsangebot wird sich neben der Vermittlung
von kognitiven Elementen auch besonders der Entwicklung von Kreativität,
Geschicklichkeit, Bewegung, Gefühl, Musikalität und darstellende
Kunst widmen.
7. Durch offene Unterrichtsformen und mit einem breiten Materialangebot
soll der Unterrichtsstoff qualitativ und quantitativ differenziert
dargeboten werden, so dass den Kindern unterschiedliche Lernwege
offen stehen.
8. Ganzheitliches Lernen wird ebenso wie Differenzierung und
Förderung ein unverzichtbares Unterrichtsprinzip sein. Binnendifferenzierung
soll das Lernen auf unterschiedlichem Niveau, in verschiedenen
Sozialformen und mit individuellem Tempo ermöglichen.
9. Bestimmte Formen des Unterrichts wie Freiarbeit, Werkstattunterricht,
das Arbeiten an Stationen und an klassenintern oder klassenübergreifend
durchgeführten Projekten sollen handlungsorientiertes, individuelles
und gemeinschaftliches Leben ermöglichen.
10. In der Schule sollen Eltern über den gesetzlichen Rahmen hinaus
(Klassen- und Schulelternvertretung) in die Arbeit der Lehrer/innen
eingebunden werden. Dafür bietet sich die Mitwirkung bei Aktivitäten
im außerschulischen Bereich (Aufsicht in den Essens- und Bewegungspausen,
Begleitung bei außerschulischen Lernorten, im Freizeitangebot
u.a.) an. |
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