Schulbedingungen:
Die
"Grundschule am Kirchplatz" in Veckenstedt ist eine Schule in freier
Trägerschaft. Schulträger ist eine gemeinnützige GmbH.
Verantwortlichkeit: Dr. G.-U.
Buurman.
1.
Beschulungsvertrag Eine Aufnahme von Schülern und
Schülerinnen in die "Grundschule a.K." kann erfolgen, wenn von den
Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertretern Aufnahmeanträge
schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden. Über die Aufnahme
entscheidet die Schulleiterin.
2.
Vertragsbedingungen a) Ordentliche Kündigung Das
Vertragsverhältnis kann durch die Vertragspartner mit einer Frist
von drei Monaten zum 31. Juli gekündigt werden. Zugang der
Kündigung: spätestens am 30. April. Das Kündigungsrecht übt die
Schulleiterin im Einvernehmen mit Herrn Dr. G.-U. Buurman als
Schulträger aus.
b) Verlässt ein Schüler ohne Beachtung der
unter a) genannten Kündigungsfrist die Schule, bleibt der Anspruch
auf Zahlung des geschuldeten Schulbeitrages unberührt bis zum
vertraglichen Fristende.
c) Die vorstehenden Regeln gelten
unbeschadet des beiderseitigen Rechts zur außerordentlichen
Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Wichtiger
Grund kann z.B. wiederholte Verletzung der Schulordnung sein. Muss
eine außerordentliche Kündigung aus Gründen des Schülerverhaltens
erfolgen, erlischt der Anspruch auf Zahlung des Schulgeldes erst
zu dem Zeitpunkt, an dem das Vertragsverhältnis bei Einhaltung der
vertraglichen Kündigungsfristen geendet hätte.
3.
Schulbedingungen
Aufnahme
Zur Aufnahme in die "Grundschule a.K." müssen die
schulrechtlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sein. Die
Aufnahme erfolgt unter Vorbehalt, bis die erforderlichen Eignungs-
und Gesundheitsnachweise eingereicht sind.
4.
Schulbeitrag a) Für den Besuch der "Grundschule a.K."
ist ein Schulgeld und ein Essensbeitrag zu entrichten.
b)
Neben dem fortlaufend zu zahlenden Schulbeitrag ist eine einmalige
Aufnahmegebühr zu zahlen. Die jeweilige Höhe der Aufnahmegebühr, des
Schulgeldes und des Essensbeitrages ergibt sich aus der in der
Schulverwaltung bereitgehaltenen Schulgeldliste.
c) Das
Schulgeld und der Essensbeitrag sind Jahresbeträge, die im voraus am
Anfang des Schuljahres fällig sind, jedoch in monatliche Beträge
aufgeteilt werden können und dann bis zum 5. eines Monats auf dem
angezeigten Konto zu erfolgen haben. Das Schuljahr beginnt am 1.
August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Bei Eintritt während
des Schuljahres reduzieren sich die Jahresbeiträge um die
entsprechende Zeit. Angefangene Monate werden dabei mit 1 / 12 des
Jahresbetrages berechnet.
d) Die Rechnungen werden in zwei
Teilen ausgestellt: 5 Zwölftel des Jahresbeitrages am 1. August, 7
Zwölftel des Jahresbeitrages am 1. Januar. Die Zahlung des
Schulgeldes einschließlich der Aufnahmegebühr und des Essensbeitrags
haben auf dem auf der Rechnung ersichtlichen Konto zu erfolgen.
e) Gerät der Vertragspartner bezüglich der Schulkosten mit
einem Betrag in Rückstand, der zwei Monatsraten erreicht oder
übersteigt, so ist die Schule berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen. Auch in diesem Fall ist das vereinbarte Entgelt bis zum
ordnungsgemäßen Vertragsende zu entrichten.
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f) Die Schule ist berechtigt, das Schulgeld und den Essensbeitrag
den gestiegenen Kosten anzupassen. Sie werden im Elternbrief
mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben und gelten
ab dem mitgeteilten Monat als geschuldet.
5. Ermäßigung des Schulgeldes
a) Das Schulgeld kann ermäßigt werden, wenn die wirtschaftlichen
Verhältnisse der Eltern oder sonstiger Unterhaltsverpflichteter
und die Führung und Leistung des Schülers dies rechtfertigen.
b) Der Antrag auf Ermäßigung des Schulgeldes ist an die Leitung
der Grundschule a.K. zu richten.
Wie melde ich mein Kind an?
Durch die Teilnahme an einem Informationstag, den
die Schule regelmäßig veranstaltet (Ankündigungen durch Anzeigen
in der Tagespresse). Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns
wenden, um einen Gesprächstermin zu
vereinbaren.
Postanschrift:
"Grundschule am Kirchplatz"
Am Schulhof 4
38871 Veckenstedt, Krs. Wernigerode
Telefon: 03 94 5 1 / 631 840
Fax: 03 94 51 / 631 8405
Anmeldeschein:
Das Formular wird von der Schulleiterin beim persönlichen
Vorstellungsgespräch ausgegeben und ist umgehend ausgefüllt und
von den Erziehungsberechtigten unterschrieben an das Sekretariat
der Schule zurückzuschicken.
Dem Anmeldeschein sind beizulegen:
a) Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch.
b) Bei einem Schulwechsel alle Schulzeugnisse, evtl. Gutachten
und Empfehlungen.
c) Zwei Passfotos für die Schülerakte
Bestätigung der Anmeldung:
Nach Eingang des Anmeldescheins entscheidet die Schulleiterin
endgültig über die Aufnahme und schickt den Eltern und/oder
Erziehungsberechtigten eine Bestätigung der Aufnahme mit der Mitteilung
für den ersten Schultag zu.
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