Schulbedingungen:


Die "Grundschule am Kirchplatz" in Veckenstedt ist eine Schule in freier Trägerschaft.
Schulträger ist  eine gemeinnützige GmbH.
Verantwortlichkeit: Dr. G.-U. Buurman.


1. Beschulungsvertrag
Eine Aufnahme von Schülern und Schülerinnen in die "Grundschule a.K." kann erfolgen, wenn von den Eltern oder sonstigen gesetzlichen Vertretern Aufnahmeanträge schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin.

2. Vertragsbedingungen
a) Ordentliche Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann durch die Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Juli gekündigt werden. Zugang der Kündigung: spätestens am 30. April. Das Kündigungsrecht übt die Schulleiterin im Einvernehmen mit Herrn Dr. G.-U. Buurman als Schulträger aus.

b) Verlässt ein Schüler ohne Beachtung der unter a) genannten Kündigungsfrist die Schule, bleibt der Anspruch auf Zahlung des geschuldeten Schulbeitrages unberührt bis zum vertraglichen Fristende.

c) Die vorstehenden Regeln gelten unbeschadet des beiderseitigen Rechts zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. Wichtiger Grund kann z.B. wiederholte Verletzung der Schulordnung sein. Muss eine außerordentliche Kündigung aus Gründen des Schülerverhaltens erfolgen, erlischt der Anspruch auf Zahlung des Schulgeldes erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Vertragsverhältnis bei Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen geendet hätte.

3. Schulbedingungen

Aufnahme                 
Zur Aufnahme in die "Grundschule a.K." müssen die schulrechtlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllt sein. Die Aufnahme erfolgt unter Vorbehalt, bis die erforderlichen Eignungs- und Gesundheitsnachweise eingereicht sind.

4. Schulbeitrag

a) Für den Besuch der "Grundschule a.K." ist ein Schulgeld und ein Essensbeitrag zu entrichten.

b) Neben dem fortlaufend zu zahlenden Schulbeitrag ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen. Die jeweilige Höhe der Aufnahmegebühr, des Schulgeldes und des Essensbeitrages ergibt sich aus der in der Schulverwaltung bereitgehaltenen Schulgeldliste.

c) Das Schulgeld und der Essensbeitrag sind Jahresbeträge, die im voraus am Anfang des Schuljahres fällig sind, jedoch in monatliche Beträge aufgeteilt werden können und dann bis zum 5. eines Monats auf dem angezeigten Konto zu erfolgen haben. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des Folgejahres. Bei Eintritt während des Schuljahres reduzieren sich die Jahresbeiträge um die entsprechende Zeit. Angefangene Monate werden dabei mit 1 / 12 des Jahresbetrages berechnet.

d) Die Rechnungen werden in zwei Teilen ausgestellt: 5 Zwölftel des Jahresbeitrages am 1. August, 7 Zwölftel des Jahresbeitrages am 1. Januar. Die Zahlung des Schulgeldes einschließlich der Aufnahmegebühr und des Essensbeitrags haben auf dem auf der Rechnung ersichtlichen Konto zu erfolgen.

e) Gerät der Vertragspartner bezüglich der Schulkosten mit einem Betrag in Rückstand, der zwei Monatsraten erreicht oder übersteigt, so ist die Schule berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Auch in diesem Fall ist das vereinbarte Entgelt bis zum ordnungsgemäßen Vertragsende zu entrichten.




f) Die Schule ist berechtigt, das Schulgeld und den Essensbeitrag den gestiegenen Kosten anzupassen. Sie werden im Elternbrief mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben und gelten ab dem mitgeteilten Monat als geschuldet.

5. Ermäßigung des Schulgeldes
a) Das Schulgeld kann ermäßigt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern oder sonstiger Unterhaltsverpflichteter und die Führung und Leistung des Schülers dies rechtfertigen.

b) Der Antrag auf Ermäßigung des Schulgeldes ist an die Leitung der Grundschule a.K. zu richten.


Wie melde ich mein Kind an?
 

Durch die Teilnahme an einem Informationstag, den die Schule regelmäßig veranstaltet (Ankündigungen durch Anzeigen in der Tagespresse). Gerne können Sie sich auch telefonisch an uns wenden, um einen Gesprächstermin  zu vereinbaren.

Postanschrift:
"Grundschule am Kirchplatz"
Am Schulhof 4
38871 Veckenstedt, Krs. Wernigerode


Telefon: 03 94 5 1 / 631 840
Fax: 03 94 51 / 631 8405

Anmeldeschein:
Das Formular wird von der Schulleiterin beim persönlichen Vorstellungsgespräch ausgegeben und ist umgehend ausgefüllt und von den Erziehungsberechtigten unterschrieben an das Sekretariat der Schule zurückzuschicken.

Dem Anmeldeschein sind beizulegen:

a) Die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch.
b) Bei einem Schulwechsel alle Schulzeugnisse, evtl. Gutachten und Empfehlungen.
c) Zwei Passfotos für die Schülerakte

Bestätigung der Anmeldung:
Nach Eingang des Anmeldescheins entscheidet die Schulleiterin endgültig über die Aufnahme und schickt den Eltern und/oder Erziehungsberechtigten eine Bestätigung der Aufnahme mit der Mitteilung für den ersten Schultag zu.

 

 

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